Dokumentation. Analyse. Bürgerrechte.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass privates Sicherheitspersonal (z.B. Subunternehmer der BVG oder S-Bahn Wache) polizeiliche Befugnisse besitzt. Dies ist falsch. Sicherheitsmitarbeiter sind rechtlich betrachtet Privatpersonen. Ihre Rechte leiten sich fast ausschließlich aus dem Hausrecht und den Jedermanns-Rechten ab.
Um die Situation rechtlich einzuordnen, muss klar zwischen der Landespolizei (Hoheitsträger) und privaten Wachdiensten unterschieden werden:
| Kategorie | Landespolizei (Beamte) | Security / Kontrolleure |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Hoheitliches Recht Polizeigesetze (ASOG) & StPO. |
Privatrecht (Hausrecht) BGB & Beförderungsbedingungen. |
| Ausweiskontrolle | JA (Erzwingbar) Darf Ausweis fordern und durchsuchen. |
NEIN (Freiwillig) Darf nur fragen. Wenn verweigert -> Polizei rufen. |
| Körperlicher Zwang | JA Unmittelbarer Zwang erlaubt. |
NEIN* Kein Festhalterecht in den AGB. Nur bei frischer Tat (§ 127 StPO). |
*Quellen: VBB-Beförderungsbedingungen; DIN 77200-1:2022-10.
Warum eskalieren Kontrollen so oft? Ein Blick auf die Qualifikations-Standards.
Vollstudium: Recht, Psychologie, Deeskalation, Waffenrecht und Ethik.
Unterrichtung: Oft nur IHK-Sachkundeprüfung (§ 34a) oder Module nach DIN 77200.
*Quelle: DIN 77200-1 / Leistungsbeschreibungen ÖPNV.
"Wer vor der Kontrolle wegrennt, begeht Widerstand gegen die Staatsgewalt."
Unzutreffend. § 113 StGB schützt nur Polizei. Flucht ist straffrei. Festhalten ist hier oft Nötigung.
"Die Security hat das Recht, in meine Tasche zu schauen."
Unzulässig. Eingriff in Privatsphäre. Sie dürfen nur bitten. Öffnung erzwingen ist Amtsanmaßung.
Die Diskrepanz zwischen Auftreten (Uniform) und Qualifikation führt oft zu Straftaten durch das Personal:
Beispiel: Weg versperren, obwohl Sie den Ausweis angeboten haben.
Beispiel: Befehle wie "Stehenbleiben, Kontrolle!" oder Androhung "Verhaftung".
Jedes schmerzhafte Anfassen, das nicht durch § 127 StPO (frische Tat + Fluchtgefahr) gedeckt ist.
Die Schlichtungsstelle (söp) bietet eine kostenlose Prüfung an.